Was bedeutet tierschutzgerechtes Training im Alltag einer Hundeschule und im Trainingsalltag beim Menschen? Was kannst du tun um tierschutzgerecht zu handeln?
VERMEIDUNG VON SCHMERZEN UND LEIDEN
Zunächst ist tierschutzgerechtes Training gesetzlich* geregelt und beinhaltet Vorgaben wie z.B.:
- niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen
- es ist verboten, einem Tier, außer in Notfällen, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist
- es ist verboten, bei der Erziehung von Hunden schmerzhafte Hilfsmittel zu verwenden, wie Stachelhalsbänder und Elektroreizgeräte, ABER AUCH: Bell-Stopp-Geräte und ferngesteuerte Sprühstoßhalsbänder
Daraus ergibt sich für Hundeschulen die Verantwortung, darauf zu achten, daß Hunde nicht überfordert werden, bei Witterungsbedingungen angepaßt zu trainieren und die Halter darin zu schulen, Stress-Signale beim Hund zu erkennen.
Die Anwendung von Schmerzreizen zur „Korrektur“ von Hunden durch Trainer oder Halter wie kneifen, zwicken, mit der Leine zu schlagen oder am Halsband zu rucken ist nicht erlaubt, ist ethisch nicht vertretbar und nicht zeitgemäß.
Übrigens hat der in den U.S.A. beheimatete Hundetrainer Cesar Milan keine Hundetrainings-Erlaubnis in Deutschland erhalten, da Teile seiner Methoden in Deutschland als gewalttätig und tierschutzwidrig eingestuft wurden. Insbesondere die Verwendung von Schnürsenkel-dünnen Genickleinen, und damit verbunden, ruckartige Einwirkungen auf das Genick des Hundes zur Korrektur, können Schäden am Kehlkopf und Zungenbein hervorrufen. Daher betrachten Veterinärämter diese Genickleinen als kritisch.
Gesundheitsvorsorge
Krankheiten führen auch zu gesundheitlich bedingten Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Hunden.
Daher stehen Hundeschulen in der Verantwortung, teilnehmende Hunde auf Impfungen zu überprüfen, und Hunde mit Erkrankungen vom Training auszuschließen. Krankheitsübertragungen gilt es möglichst zu vermeiden.
Tiermedizinische Verhaltenstherapie
Um Hunde mit einer offensichtlichen Verhaltensstörung ausreichend tierschutzgerecht zu versorgen, sollten diese rechtzeitig durch eine tier-medizinische Verhaltenstherapie (mit-) behandelt werden.
Ausgebildete Hundetrainer können unterscheiden ob ein Hund
- unerwünschtes Verhalten (z.B. bellen, jagen),
- Problemverhalten (Angst vor Geräuschen, Aggression ggü. anderen Hunden oder manchen Menschen),
- oder eine Verhaltensstörung (z.B. Selbstverletzung)
zeigt. Bei einer Verhaltensstörung sollte unbedingt eine Tierärztin oder ein Tierarzt mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie in die Behandlung und das Training eingebunden werden.
Sinnvolles Wissen für Hundehalter
Es ist sinnvoll, daß Hundehalter diese Grundlagen kennen. Einerseits können sie besser nachvollziehen, warum z.B. in der Hundeschule Impfpässe kontrolliert werden. Andererseits stehen Hundehalter selbst in der Verantwortung tierschutzgerecht mit ihrem Hund umzugehen, im Training und im Alltag.
Hunde-Halter dürfen auch aufmerksame Beobachter sein und Fehlverhalten von Trainern und anderen Hundehaltern ansprechen oder weitergeben.
*gesetzliche Grundlagen: Tierschutz Gesetz, Tierschutz Hundeverordnung; die zuständige Behörde für die Überwachung ist das Kreisveterinäramt Warendorf, bzw. jedes andere Veterinäramt
zurück zur Startseite